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Politik, Medien, Gesellschaft und Krimskrams.

Ein Kommentar zum Kommentar

Michael Naumann hat einen bemerkenswerten Kommentar in der Online-Ausgabe des Cicero zum Copyright und der Piratenpartei verfasst - nicht, weil er völlig neue Perspektiven eröffnet, sondern weil er in seinem Artikel von Fettnäpfchen zu Fettnäpfchen stolpert. Nachdem er von Dutzenden Kommentatoren auf diverse elementare sachliche Fehler hingewiesen wurde, ist er in einem zweiten Beitrag auf die Kritik eingegangen. Dieses an sich löbliche Vorgehen hat seine Lage aber auch nicht weiter verbessert, im Gegenteil. Er hat sich noch tiefer im Dickicht des Urheberrechts verstrickt. Naumann scheint weder das Parteiprogramm der Piraten zu kennen, noch hält er sich mit solchen Nebensächlichkeiten wie logischer Konsistenz oder Faktentreue auf.
 
Bemerkenswert ist auch, dass Michael Naumann nach Siegfried Kauder der zweite Urheberrechtsfalke innerhalb einer Woche ist, der seine Unwissenheit in Bezug auf die durchaus kniffligen Fragen des Copyrights zur Schau stellt. Sascha Lobo hat bereits Kauders Rücktritt als Vorsitzender des Rechtsauschusses des Bundestages gefordert, nachdem er den Urheberrechtsbefürwortern mit seinen Kauderstrike-Eskapaden einen Bärendienst erwiesen hat. Es sieht ganz so aus, als ob Siegfried Kauder in Naumann nun einen Bärenbruder gefunden hätte. Die Verfechter des jetzigen Urheberrechts wird es kaum freuen, solche Champions zu haben.
 
Aber langsam: Der Kommentar ist hier nachzulesen und ist auf den ersten Blick ein Plädoyer für das Urheberrecht. Naumann konstruiert gleich im Teaser ein besonderes schönes Paradoxon, wenn er davon spricht, dass die von den Piraten angestrebte Lockerung - aber nicht Abschaffung - des Urheberrechtschutzes ein “Rückfall in eine rechtsfreie Epoche” wäre.

Mit der gleichen argumentativen Schärfe geht es weiter. Naumann führt als Beispiel des Kunstfälschers Wolfgang Beltracchi an, der Millionen mit dem Verkauf imitierter Kunst verdient hat. Das Beispiel ist treffend gewählt, leider veranschaulicht es genau die Position der Piratenpartei, die Naumann widerlegen will. Kopien ohne Lizenz gegen den Willen des Erschaffers gewerblich zu nutzen soll nach dem Parteiprogramm der Piraten illegal bleiben, genauso wie anderweitiges Verwenden, wenn der Künstler sein Werk unter die passende Creative Commons Lizenz gestellt hat. Setzt sich der Nachwuchskünstler allerdings in die Kunsthalle und malt das Bild ab und hängt es sich dann über den eigenen Kamin, ist das sozusagen eine Privatkopie. Damit scheinen sowohl Piraten als auch Naumann einverstanden zu sein.

Augenscheinlich weiß Naumann das aber nicht, denn er unterstellt den Piraten im nächsten Absatz, das Urheberrechtsgesetz komplett aufheben zu wollen. Das wäre schon peinlich genug, aber er untermauert den Schaden, den diese von ihm herbei phantasierte Forderung hätte, mit dem Beispiel einer Aufnahme klassischer Musik, die sich vor vierzig Jahren auf LP noch hundertmal so oft verkauft hätte wie heute auf CD: Schuld sei alleine das Kopieren. Mal davon abgesehen, dass das eine Milchmädchenrechnung ist, weil es legale Downloadzahlen verschweigt und ignoriert, dass der Markt für klassische Musik auch ohne Napster und BitTorrent ziemlich gesättigt wäre, zeigt der Autor hier unwillentlich, welcher Segen gemeinfreie Werke für die Gesellschaft sind. Künstler können sich frei an dem musikalischen Fundus der Gesellschaft bedienen und mit ihren Interpretationen Kultur schaffen, ohne sich Sorgen um Lizenzgebühren und rechtliche Verstrickungen machen zu müssen. Zum Abschluss des Absatzes setzt Naumman noch ein Fanal der Unlogik: “Gestohlen wird ihm [dem Künstler] nicht nur sein Einkommen, sondern seine Lebenszeit.” Da der Künstler seine Lebenszeit, die er zum Üben aufbraucht, monetarisiert, kann man natürlich nur entweder das eine oder andere anrechnen. Ansonsten würde - der gleichen “Logik” folgend - ein Arbeitnehmer, dem ein Stundenlohn von 20 Euro unterschlagen wird, 40 Euro fordern können: 20 Euro entgangener Lohn und nochmal 20 Euro für die Stunde Arbeit.

Naumann schwenkt von der Musik zur Literatur und erkennt auch in diesem Bereich einen Rückfall in barbarische Epochen. Hat er das bei der Musik noch mit illegal kopierten Stücken begründet, macht er jetzt keine Unterscheidung zwischem legalen und illegalem Download mehr. Alleine schon das Vorhandensein von geschützten eBooks auf einem Kindle oder iPad ist ein Affront gegen die Urheber. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: jemand der sich bei iTunes ein Buch kauft, soll also dazu beitragen, dass die Schriftsteller um ihren Lohn gebracht werden? Hier scheint es fast, dass das Urheberargument nur die Oberfläche ist, unter der ein tiefer Kulturpessimismus sitzt und dass es dem Autor nicht darum geht Kulturerzeugnisse zu schützen, sondern lediglich die alten Medien, die diese Kultur portiert haben.

Als nächstes wird der Softwarebereich abgearbeitet. Hier müssten die Piraten ganz besonders wissen, dass Programmierer genau auf ihr Urheberrecht pochen, so Naumann. Er vergisst jedoch oder weiß es nicht, dass die meisten Piraten dezidiert gegen den Lizenzwahn bei Software sind und ganz bewusst auf Open-Source setzen. Schon wieder ist es Naumann gelungen, ein Beispiel ins Feld zu führen, dass bei den Piraten offene Türen einrennt und seine eigenen Standpunkt untergräbt. Wer die Patentkriege rund um Android verfolgt, wird sich mehr und mehr fragen, wie sinnvoll unser Urheberrecht noch ist. Einen fachlichen Fehler macht er zudem, indem er behauptet, dass Algorithmen das Eigentum ihrer Entwickler sind. Die Implementierung ist das geistige Eigentum der Entwicklern, der Algorithmus ist in Europa aber aus gutem Grund genauso wenig schützbar wie Naturgesetze oder mathematische Formeln (wenn sie nicht direkt mit einer technischen Umsetzung verbunden sind). In seiner Reaktion auf die Kritiker geht er auf diesen Punkt noch einmal ein und stellt eine weitere falsche Behauptung auf: Algorithmen seien keine einfachen Multiplikationstafeln. Das stimmt nur insofern, dass Algorithmen auch komplexer sein können. Allerdings ist das strukturierte Verwenden einer solchen Tafel sehr wohl ein (trivialer) Algorithmus zum Lösen von Multiplikationsaufgaben.

Der Diskurs ob Naumanns Formulierung jetzt präzise war oder nicht, ist letztlich aber nur ein Nebenkriegsschauplatz. Ganz grundlegend macht Naumann das Argument, dass die Piraten, gerade weil sie um das Patentwesen in der IT-Branche wissen, FÜR das jetzige Urheberrecht sein müssten. Dabei sind die Piraten genau deswegen DAGEGEN, gerade weil Ihnen die Haare zu Berge stehen, wenn sie an den Patentwahnsinn rund um Oracle, Android, Apple, Samsung und co. denken.

Nachdem nacheinander die Musik, Literatur und Software bearbeitet wurde, wird es im letzten Absatz schließlich ganz wirr. Naumann beruft sich auf nichts geringeres als das Bundesverfassungsgericht, dass den Bürgern „Informationelle Selbstbestimmung” zugesichert hat. Er leitet aus dieser Rechtsprechung ab, dass künstlerische Erzeugnisse unter keinen Umständen verstaatlicht werden können. Das steht zum Ersten im Widerspruch zur Realität, da jedes geistige Eigentum zwar nicht an den Staat geht, aber zumindest irgendwann in die Gemeinsphäre übergeht. Zum zweiten hat das Urteil gar nichts mit imaginären Eigentumsrechten zu tun. Angesprochen auf diesen offensichtlichen Widerspruch, legt Naumann nach: “Im ‘informationellen Selbstbestimmungsrecht’ ist die Idee ‘beschlossen’ (also mitzudenken), dass es ein Recht auf Eigentum gibt”. Das ist juristisch schlicht falsch. Das Urheberrecht stützt sich zum großen Teil auf das Recht auf Eigentum, das im Artikel 14 des Grundgesetzes festgeschrieben. Das Recht über die eigenen personenbezogenen Daten zu verfügen, ist aus Artikel 2, dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, abgeleitet. Auch Teile des Rechts auf geistiges Eigentum sind aus diesem abgeleitet, aber parallel dazu und nicht darauf aufbauend. Hinzu kommt, dass die Piraten die Teile des Urheberrechts, die auf den Persönlichkeitsrechten basieren - also im Wesentlichen, dass der Urheber entscheiden kann unter welchen Bedingungen das Werk erstveröffentlicht wird - ausdrücklich stützen. Creative Commons nehmen einen wichtigen Teil des Parteiprogramms ein.

Eine weitere Behauptung stellt Naumann aber noch in den Raum. Er behauptet, das Recht des Künstlers an seinem geistigen Eigentum hätte Vorrang vor allen Ansprüchen der Allgemeinheit. Das ist nicht der Fall, da das Grundgesetz dafür zwar Hürden setzt, aber explizit vorsieht, dass Eigentum verstaatlicht werden kann, wenn das Allgemeininteresse überwiegt.

Den Abschluss reibt Naumann den Piraten noch einmal Kunstfälscher Beltracchi und zu Guttenberg unter die Nase. Der Sinn bleibt wohl nur ihm ersichtlich, da die meisten Piraten sowohl im Fall von zu Googleberg als auch beim Abpinseln der Bilder mit der Ahndung einverstanden sind, stehen sie doch eindeutig im Einklang mit den Prinzipien, die in Ihrem Parteiprogramm verankert sind. Piraten sind doch klar dagegen, die Werke anderer als die eigenen auszugeben. Wie kann jemandem das entgehen, der sich auch nur oberflächlich mit den Positionen der Piraten auseinander gesetzt hat? Damit ist der Schluss leider symptomatisch für den ganzen Kommentar.

Es stellt sich die Frage, wie ein derart schlecht recherchierter Kommentar auf die Titelseite eines Qualitätsmediums rutschen konnte. Noch zudem von einem ehemaligen Kulturstaatsminister und  jemanden mit solcher publizistischer Erfahrung. Vielleicht sind die vielen Fehler kein Zufall oder Produkt von zu viel Wut im Bauch, sondern durchaus Absicht. Wenn man den Kommentar nicht als sachliche Auseinandersetzung, sondern als emotionale Melange nach Franz-Josef-Wagnerschem Vorbild sieht, die beim Leser vor allem das wohlige Gefühl auslösen soll, dass das eigene Weltbild bestätigt wird - ohne Rücksicht auf Fakten. Man tausche eben den gemeinen Bildleser mit einem distinguiertem Ciceroleser. Auch der möchte von Zeit zu Zeit in seinen Vorurteilen bestätigt werden.

2008 im Wahlkampf um die Bürgerschaft in Hamburg wurde der damalige Spitzenkandidat der SPD, Michael Naumann, von der Bild fast kategorisch ignoriert. Dies änderte sich erst als Naumann eine Laudatio auf Kai Diekmann bei der Vorstellung dessen Buchs “Der große Selbstbetrug” hielt. Die Rede fiel zwar überaus kritisch (andere würden sagen: angemessen) aus, aber wie solche Kritik als Teil einer Werbeveranstaltung wirkt, hat Judith Holofernes treffend beschrieben. Es ist anzunehmen, dass dieser Schritt Naumanns vor allem seinen Parteigenossen- und genossinnen geschuldet ist. Als Spitzenkandidat trägt man nicht nur für sich Verantwortung, sondern für den ganzen Landesverband. Hier ist der Fall vielleicht ähnlich gelagert und Naumann stellt sich vor seine Mitarbeiter. Die Piraten sind mit ihrer Ablehnung des DividendenLeistungsschutzrechts und angestrebten Neuordnung des Urheberrechts nicht gerade der natürliche Freund von Medienhäusern, die noch gegen die unvermeidliche Marktbereinigung kämpfen.

Vielleicht müssen sich die Piraten damit anfreunden, dass dieser Kommentar den Ton für die zukünftige Auseinandersetzung der Medien mit ihren Positionen gesetzt hat. Die Piraten sind seit ihrem Wahlerfolg in Berlin von den Medien bis jetzt sehr wohlwollend angefasst worden, mit einigen Ausreißern nach oben oder unten (die fast instantanen Seximusvorwürfe der TAZ). Die einzige Pubilkation, die wirklich ausschert - und wen wundert das an diesem Punkt noch - ist der Cicero, der -Vorsicht, Seegefechts-Metapher! - aus vollen Rohren auf die Piraten feuert. Da wurden die Piraten wahlweise schon als gefährlich, Totengräber der Demokratie (bzw. genau genommen deren Wähler), oder eben jetzt von Naumann als Kulturbarbaren beschimpft.

edit: Absatz 9 und 10 nachträglich ergänzt


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